Die Notdienstbereitschaft der Apotheken dient der Sicherstellung der Arzneiversorgung in Notfällen. Sie wird vom Apotheker über die reguläre Dienstzeit hinaus zusätzlich übernommen.
Diese Dienstbereitschaft sollte in den Nachtstunden nur in echten Notfällen in Anspruch genommen werden.
Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen.